Schacht „An der Haard I”
Drei Kilometer Wald, die anfangs noch breit ausgebaute Asphaltpiste verengt sich am Schluss auf etwas mehr als eine Fahrspur. Stille. Und da taucht er plötzlich auf, der ruhrgebietshimmelgraue, knapp 40m hohe, blechverkleidete Klotz. Um ihn herum Beton, auf dem Beton ein an ein Stadtteilzentrum aus den frühen 80er Jahren erinnernder Gebäudekomplex in feinster rehbrauner Klinkermanier. Einst mühselig angelegte urbane Grünanlagen mit Hecken und Bäumen, Teichen und Landschaftsbauwerken verwildert; die Natur erobert sich das ihr genommene Terrain zurück. Aber alles wirkt immer noch modern. Im Innern der Gebäude dasselbe Bild: Einzelbüros mit großen Fenstern, saubere Duschräume mit nagelneuen Badebürsten. Bis auf die Folgen von Spreng- und Sturmübungen der GSG 9, sowie einige wenige eingeschlagene Scheiben zeugt nichts davon, dass hier seit nunmehr 3 Jahren kein Mensch und seit 8 Jahren keine Menschen mehr arbeiten. Nichts ist undicht, feucht oder gar schimmelig. Binnen kurzer Renovierungszeit wäre der Bau wieder bezugsfertig. Außerhalb der Gebäude liegen etwas abseits ein Heizkraftwerk und Baustoffsilos auf der weiten Betonplatte, dahinter ein verwaister Schotterplatz mit zweitausend Stellplätzen für PKW und rundherum: die Haard.
Für einen Aufriss der Geschichte der Schachtanlage „An der Haard I” muss man nicht weit ausholen; 1983 ist der Schacht Seilfahrtschacht des Verbundbergwerks Blumenthal-Haard, 2001 wird das Bergwerk stillgelegt. Der Schacht bleibt in Verwahrung für eventuelle Abbauvorhaben durch die Marler Zeche Auguste Victoria, die auch die Schächte Haltern 1 und 2 übernahm. Zwischenzeitlich meldete die Entwicklungsabteilung von SIEMENS Interesse am bis heute (bergrechtlich) offenen Schacht „An der Haard I”, um hier Neuentwicklungen im Personenaufzugssektor testen zu können. Doch die bergbehördlichen Auflagen sorgten schließlich zum Scheitern des Projektes.
Inzwischen sieht alles so aus, als hätte die Ruhrkohle die Option der „Verwahrung” nur gewählt, um sich den teuren Rückbau zu ersparen. Denn der Schacht liegt mitten in einem Naturschutzgebiet. Auch andernorts ist die RAG in der Pflicht, aufgegebene Standorte zu sanieren, sprich: den Zustand des Grundstücks vor der Bebauung und Kontamination wieder herzustellen. Jedoch gelten hier eben besondere Auflagen – neben der Unter-Denkmalschutz-Stellung ist der kontrollierte Verfall der Anlage in „Verwahrung” sicherlich der wirtschaftlichste Weg für das europäische Großunternehmen, das sich aus Rentabilitätsgründen bereits vor Jahren von der Bergbausparte losgesagt hat.
Unter Tage ist mittlerweile alles abgesoffen, da es an dieser Stelle keine Wasserhaltung gibt. Der selbst in Deutschland lohnende Abbau von Fettkohleflözen von bis zu drei Metern Mächtigkeit scheidet aus. Der Schacht wurde vor einiger Zeit teilverfüllt. Mit Setzen der Betonplombe in diesem Schacht und dem Rückbau der Anlage Haltern 1,2 markiert die RAG das Ende des deutschen Steinkohlebergbaus.
